Endlich Durchblick beim Thema Anhänger!
15.07.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN
B, B96 und BE: wie viel Anhang ist erlaubt?
Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Sofern die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers höher ist als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination eine zGM von 3.500 kg nicht überschreiten.
„Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Steffen Schmidt von der Schmidts Fahrschule. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das Anhängegewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE.
Fahrlehrer Steffen Schmidt erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE berechtigt darüber hinaus zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“
Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welchen Weg Sie sich entscheiden", rät Fahrschulinhaber Steffen Schmidt. „Und gehen Sie dabei nicht nur vom Jetzt-Zustand aus, sondern denken Sie auch an die Zukunft. Die zGM von 4.250 kg kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“
Allen Fahrschülern rät Steffen Schmidt, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein.
Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Steffen Schmidt Interessenten gern telefonisch unter 0345/8059409 oder direkt in der Fahrschule: Schmidts Fahrschule, Neustädter Passage 6, 06122 Halle.