Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
15.05.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN
Fahren unter Medikamenteneinfluss kann den Führerschein kosten.
„Drogen am Steuer“ – die meisten denken dabei an Marihuana, Kokain und andere illegale Substanzen. Was jedoch kaum jemand weiß: Viele der Pillen, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine oder größere Wehwehchen schlucken, können eine ähnliche Wirkung haben. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus.
„Ein Rausch kommt schneller als man denkt“, warnt Fahrschulinhaber Steffen Schmidt. „Und wird man dann in einen Unfall verwickelt, kann das richtig unangenehm werden.“ Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können Folgen des Fahrens unter Medikamenteneinfluss sein, so der in Verkehrsrecht firme Fahrlehrer.
Jeder, der sich nach Einnahme eines Arzneimittels – egal, ob verschreibungspflichtig oder nicht – ans Steuer setzen möchte, sollte den Beipackzettel deshalb gründlich durchlesen. Sind Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss das Auto in der Garage bleiben.
„Und das nicht nur wegen der rechtlichen Konsequenzen!“, betont der Inhaber der Schmidts Fahrschule.
„Benommenheit, Müdigkeit, verschwommenes Sehen oder Tunnelblick sind nur einige der Nebenwirkungen, die schon ein rezeptfreier Hustensaft haben kann. Unter dem Einfluss solcher Mittel ist man im Straßenverkehr eine Gefahr für sich selbst und andere.“
Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich deshalb auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen, rät Steffen Schmidt. „Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden und Alkohol sollte natürlich absolut tabu sein. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, gehen Sie bitte kein Risiko ein und steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um!“
Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet Steffen Schmidt gern unter der Durchwahl 0345/8059409 oder direkt in der Fahrschule: Schmidts Fahrschule, Neustädter Passage 6, 06122 Halle.