Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Frühjahrsputz für den Pkw
17.04.2012 | FAHRSCHUL-WISSENWer sein Auto nach dem Winter durchchecken lässt, fährt sicherer Viele Autofahrer glauben, mit einem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen sei es im Frühling getan. Ein Irrtum: Experten empfehlen zum Beginn der warmen Jahreszeit eine gründliche Reinigung und den Check auf eventuelle Winterschäden. „Werden Schmutz und Streugut jetzt nicht entfernt, können sie später Probleme verursachen“, warnt #userInhaber#, von der #userName#. „Besonders wichtig ist eine Reinigung des Unterbodens – sonst hat der Rost freie Bahn.“ Auch die Karosserie braucht jetzt neuen Schutz. Hat der Lack Kratzer bekommen, sollten sie vor der Versiegelung ausgebessert werden. Neben dem Besuch in der Waschanlage steht eine gründliche Reinigung des Innenraums an. „Wenn die Sonne durch die Scheiben scheint, können Schlieren die Sicht verschlechtern. Deshalb sollte jetzt gründlich von innen geputzt werden. Feuchte Fußmatten trocknet man am besten draußen.“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. Der Fahrschulinhaber weiß aus Erfahrung, dass nach dem Winter auch ein Check in der Werkstatt ratsam ist. Hier wird die Elektrik kontrolliert, Batterie und Stoßdämpfer werden geprüft. Öl, Kühl- und Reinigungsflüssigkeit gegebenenfalls wieder aufgefüllt. Sollten am Auspuff Risse oder Löcher entstanden sein, müssen diese zugeschweißt werden. Die Wischerblätter sollten, sofern das Gummi porös geworden ist, ausgetauscht und Tür- und Fensterdichtungen sowie die Schlösser gereinigt und eingefettet werden. Auch eine Motorreinigung kann angebracht sein, um Ablagerungen und Korrosion zu entfernen. „Wer sein Auto jetzt auf Vordermann bringt, muss sich später nicht über Schäden ärgern. Ist zum Beispiel der Auspuff erst einmal durchgerostet, wird es teuer“, weiß #userInhaber#. „Aber vor allem geht man so sicher, sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.“ Natürlich ist für eine sichere Fahrt auch wichtig, die Sommerreifen rechtzeitig wieder aufzuziehen: Ab Temperaturen von +7° C sorgen sie für eine optimale Straßenlage und besseres Kurven- und Bremsverhalten. Fragen zum Frühjahrs-Check beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Mach jetzt den Frühjahrs-Check!
17.04.2012 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, weg mit den Winterreifen und ab auf die Straße: Wenn die Sonne scheint und die Tage länger werden, gibt es nichts schöneres als mit dem Auto raus in die Natur zu fahren! Auch die Biker erwachen nun aus ihrem Winterschlaf und freuen sich auf die ersten Spritztouren des Jahres. Doch bevor es losgeht, ist ein gründlicher Frühjahrs-Check angesagt. Das bewahrt Dich nicht nur vor Pannen, sondern beugt auch dauerhafte Schäden vor, die durch die Fahrbedingungen im Winter entstehen können. In diesem Newsletter haben wir Dir alles zusammengestellt, was Autofahrer und Biker zum Thema „Frühjahrsputz“ wissen müssen. Eine sichere Fahrt in den Frühling wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Vorsicht beim Fahren mit Anhänger!
15.02.2012 | FAHRSCHUL-WISSENZu schwere Gespanne können teuer werden Wer als Besitzer des 1999 eingeführten EU-Führerscheins Anhänger ankoppelt, lebt gefährlich: Schnell kann die Fahrt in einer Straftat enden. Denn eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. „Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie mit schweren Gespannen ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein unterwegs sind“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Unproblematisch sind nur kleine Anhänger. Beträgt die zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg, heißt es addieren: Sie darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Eine Menge Rechnerei, die oft in der Erkenntnis endet, dass der Anhänger zu schwer ist. Um so ein Gespann zu fahren, ist ein gesonderter Anhänger-Führerschein nötig. „Viele ärgern sich hinterher, die Fahrerlaubnis der Klasse BE nicht zusammen mit dem Führerschein für PKW gemacht zu haben“, so die Erfahrung von #userInhaber#. „Denn egal, ob Arbeit, Hobby oder Umzug: Irgendwann kommt jeder mal in die Situation, ein schweres Gespann steuern zu müssen.“ #userInhaber#s Empfehlung lautet deshalb: Den Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B kombinieren! Dazu sind fünf Sonderfahrten und eine eigene Praxis-Prüfung nötig. „So hat man alles auf einmal erledigt und braucht sich hinterher keine Gedanken mehr zu machen“, meint #userInhaber#. „Und wer den Führerschein der Klasse B bereits besitzt, kann die Zusatzprüfung nach Absolvieren der fünf Sonderfahrten natürlich jederzeit nachholen.“ Fragen zum Anhänger-Führerschein beantwortet #userInhaber# telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Wie viel Anhang ist erlaubt?
15.02.2012 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, egal, ob auf zwei, vier oder noch mehr Rädern: Wir möchten, dass Du immer gut unterwegs bist. Sechs bis acht Räder kommen zustande, wenn Du mit Anhänger fährst, etwa um einem Kumpel beim Umzug zu helfen. Genau hier lauert ein fieser Fallstrick, denn viele wissen nicht, dass das Fahren von sogenannten „Gespannen“ mit dem Führerschein der Klasse B nur eingeschränkt erlaubt ist. Damit Du nicht in diese Falle tappst, haben wir in diesem Newsletter alles zusammengestellt, was Du zum Thema Anhänger wissen musst. Auch wenn Du am liebsten auf zwei Rädern unterwegs bist, solltest Du unbedingt weiterlesen, denn in diesem Newsletter geht es um Deine Sicherheit. Viel Spaß beim Lesen und informieren! Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Früh übt sich ...
16.01.2012 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, ein neues Jahr hat begonnen, und bestimmt hast Du Dir einige gute Vorsätze überlegt. Unser Tipp: Je früher Du damit anfängst, Deine Träume zu verwirklichen, desto schneller erreichst Du Dein Ziel. Wäre es nicht zum Beispiel toll, zum 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis für PKW in der Tasche zu haben? Mit dem begleiteten Fahren ab 17 ist das seit einem Jahr bundesweit möglich. Alle wichtigen Infos findest Du in diesem Newsletter. Oder wie wäre es damit, Dich am ersten warmen Tag des Jahres aufs Motorrad zu schwingen und die Freiheit auf zwei Rädern voll auszukosten? Auch da haben wir eine tolle Idee: Melde Dich jetzt zur Klasse A an, mache die Theorie im Winter – und im Frühling kannst Du dann zur ersten Fahrstunde losdüsen. Wie das funktioniert, liest Du in den Biker News. Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Ein Gläschen kann bereits zu viel sein!
15.11.2011 | FAHRSCHUL-WISSENMit „Null Promille“ fahren Sie auf der sicheren Seite Vor zehn Jahren sank der Grenzwert für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahranfänger gilt seit 2007 sogar das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, findet Fahrlehrer #userInhaber#. „Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so der Inhaber der #userName#. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“ Auch die 0,5-Promille-Grenze und die Erhöhung der Bußgelder für Alkoholdelikte haben zu einer deutlichen Verbesserung der Unfallstatistiken geführt. Ist die Forderung da wirklich angebracht, dass Autofahrer auch noch auf das „eine Gläschen“ verzichten sollen? „Genaugenommen sollten sie das jetzt schon tun“, erklärt #userInhaber#. „Denn was viele nicht wissen: Schon eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden. Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Auch erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch fahren?“ Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der engagierte Fahrlehrer dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen: „Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“ Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also durchaus sinnvoll, sich diese zum persönlichen Gesetz zu machen. Tipps zum sicheren Fahren über die Feiertage gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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