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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Andere Länder, andere Sitten!

15.06.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Verkehrsvergehen im Ausland können die Reisekasse empfindlich schröpfen Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß Fahrschulinhaber #userInhaber#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Ländern und Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Inhaber der Fahrschule #userName# noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.05.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahren unter Medikamenteneinfluss kann den Führerschein kosten. „Drogen am Steuer“ – die meisten denken dabei an Marihuana, Kokain und andere illegale Substanzen. Was jedoch kaum jemand weiß: Viele der Pillen, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine oder größere Wehwehchen schlucken, können eine ähnliche Wirkung haben. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Ein Rausch kommt schneller als man denkt“, warnt Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Und wird man dann in einen Unfall verwickelt, kann das richtig unangenehm werden.“ Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können Folgen des Fahrens unter Medikamenteneinfluss sein, so der in Verkehrsrecht firme Fahrlehrer. Jeder, der sich nach Einnahme eines Arzneimittels – egal, ob verschreibungspflichtig oder nicht – ans Steuer setzen möchte, sollte den Beipackzettel deshalb gründlich durchlesen. Sind Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss das Auto in der Garage bleiben. „Und das nicht nur wegen der rechtlichen Konsequenzen!“, betont der Inhaber der #userName#. „Benommenheit, Müdigkeit, verschwommenes Sehen oder Tunnelblick sind nur einige der Nebenwirkungen, die schon ein rezeptfreier Hustensaft haben kann. Unter dem Einfluss solcher Mittel ist man im Straßenverkehr eine Gefahr für sich selbst und andere.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich deshalb auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen, rät #userInhaber#. „Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden und Alkohol sollte natürlich absolut tabu sein. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, gehen Sie bitte kein Risiko ein und steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um!“ Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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