Lieber Fahrfreund,
um ein motorisiertes Fahrzeug zu steuern, braucht niemand zu warten, bis er volljährig ist. Wie wäre es z.B. damit, zum 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis für PKW in der Tasche zu haben? Alles, was Du dazu brauchst ist eine Person, die Dich das erste Jahr lang bei allen Fahrten begleitet, seit 5 Jahren den Führerschein besitzt, älter als 30 Jahre ist und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hat.
Mofa fahren darfst Du sogar schon ab 15 – und brauchst dazu weder Begleitperson noch einen richtigen Führerschein. Welche weiteren interessanten Möglichkeiten es für Minderjährige gibt, erfährst Du in diesem Newsletter.
Du bist selbst schon über 18? Dann leite diese E-Mail doch einfach an jüngere Geschwister oder Freunde weiter. Die freuen sich bestimmt.
Allzeit gute Fahrt wünscht Dir
Dein Team von Schmidts Fahrschule
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